Lucía Pérez Vich
Abogada, Licenciada en Derecho · Partnerin von WF The Legal Partners · Palma de Mallorca
Spanische Abogados in Palma, spezialisiert auf deutsch-spanisches Erbrecht, spanisches Immobilien- und Steuerrecht — in enger Zusammenarbeit mit deutschen Fachanwälten für Erbrecht.
Es meldet sich binnen 24 Stunden einer unserer Rechtsanwälte.
Vier Einstiege. Jeder führt zu den konkreten Schritten, die wir für Sie übernehmen.
Wir berücksichtigen immer die Gesamtsituation: Steuern, Erbrecht und Ehegüterrecht — im Heimatstaat und auf den Balearen.
Wir beraten Privatleute, Stiftungen, Unternehmen und öffentliche Stellen. Unsere Mandanten sind oft Deutsche mit Vermögen in Spanien, aber auch Erben von Personen mit letztem gewöhnlichem Aufenthalt oder Vermögen in Spanien.
Abogada, Licenciada en Derecho · Partnerin von WF The Legal Partners · Palma de Mallorca
Abogada, Licenciada en Derecho · Steuerrecht · Palma de Mallorca
Abogado · Partner von WF Frank & Partner Rechtsanwälte · Berlin, im WF-Verbund
Wir veröffentlichen regelmäßig zum Thema „Immobilie auf den Balearen" — für Mandanten und für Fachkreise. In Fachzeitschriften wie ZEV, NWB, IWB und Erbschaft-Steuerberater, und frei zugänglich im WF Praxis-Report.
Die folgenden Beiträge stammen von José Martínez Salinas und Beatriz Pila Martín, gemeinsam mit den Fachanwälten für Erbrecht des WF-Verbunds.
Internationales Erbrecht Spanien
Umfassende Darstellung des spanischen Erbrechts und Erbschaftsteuerrechts und seines Zusammenspiels mit dem deutschen Recht.
Zum BuchÜber das Formular oder telefonisch. Ohne Verpflichtung — für Sie wie für uns.
Es antwortet der Anwalt, der sich mit Ihrem Thema auskennt — kein Sekretariat. An Feiertagen entsprechend länger.
Bis zu einer Stunde, 300 € zzgl. USt. Die wichtigsten Unterlagen sichten wir vorab, ohne dass dafür zusätzliche Vergütung anfällt.
Nachdem wir Ihren Fall kennen, schlagen wir ein passendes Modell vor. Erst dann entscheiden Sie über die Beauftragung.
300 €zzgl. USt · bis zu 1 Stunde
Eine ausführliche erste Beratung ohne schriftliche Stellungnahme oder Zusammenfassung. Sie gibt Ihnen Gelegenheit, uns kennenzulernen und danach über eine weitergehende Beauftragung zu entscheiden. Aufgrund unserer Spezialisierung können wir die Rechtslage oft schon hier weit besser einschätzen als andere Anwälte. Zur Vorbereitung sichten wir die wichtigsten Unterlagen, ohne dass hierdurch eine erhöhte Vergütung anfällt.
KammerRichtlinien der Anwaltskammer · oder deutsches RVG
Wir rechnen im Grundsatz nach den Richtlinien der örtlichen Anwaltskammer ab. Werden Leistungen auf Veranlassung der Mandantschaft in Deutschland erbracht, bearbeiten deutsche Rechtsanwälte die Angelegenheit oder liegt der Schwerpunkt der Tätigkeit aus sonstigem Grund in Deutschland, kommt auch eine Abrechnung nach dem deutschen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz in Betracht. Sprechen Sie uns jederzeit darauf an.
VereinbarungZeitvergütung oder Pauschale
Bei Eignung der Sache bieten wir auch Vergütungsvereinbarungen an. Ist der Umfang nicht absehbar, kommt eine Zeitvergütung in Betracht; der Stundensatz hängt von Qualifikation und Erfahrung des Beraters und der Bedeutung der Sache ab. Ist der Umfang abschätzbar, vereinbaren wir auch Pauschalen — die Ausnahme, und stets mit Sicherheitsaufschlag.
WF Rechtsanwälte Mallorca ist Teil des WF-Verbunds. Liegt bei Ihrer Sache ein Schwerpunkt auch in Deutschland, arbeiten wir mit den Rechtsanwälten und Fachanwälten für Erbrecht des Verbunds zusammen — ohne dass Sie sich eine zweite Kanzlei suchen müssen.
Eine ausführliche Erstberatung von bis zu einer Stunde, ohne schriftliche Stellungnahme oder Zusammenfassung, kostet 300 € zzgl. Umsatzsteuer. Die vorbereitende Sichtung der wichtigsten Unterlagen ist darin enthalten. Beauftragen Sie uns danach, schlagen wir Ihnen zunächst ein passendes Vergütungsmodell vor.
In der Regel binnen 24 Stunden nach Ihrer Anfrage. Es meldet sich ein Rechtsanwalt der Kanzlei, der sich mit Ihrem Themengebiet auskennt, und stellt — soweit erforderlich — weitere Fragen oder unterbreitet Ihnen direkt einen Vorschlag für eine Beratung. An Feiertagen dauert es entsprechend länger.
Auf Deutsch, Spanisch oder Englisch. José Martínez Salinas berät auf Deutsch, Spanisch, Englisch und Italienisch; Lucía Pérez Vich und Beatriz Pila Martín auf Spanisch und Englisch.
Für den ersten Kontakt nicht. Sie können uns über das Formular schreiben oder anrufen. Über einen Besuch in unserer Kanzlei in zentraler Lage in Palma freuen wir uns selbstverständlich, wenn es Ihnen passt.
Ja. Wir arbeiten regelmäßig mit deutschen Rechtsanwälten und Fachanwälten für Erbrecht zusammen — innerhalb des WF-Verbunds ebenso wie mit anderen Kanzleien. Im Verbund stehen Ihnen zusätzlich Standorte in Berlin, München, Hamburg und Köln zur Verfügung.
Ja. Lucía Pérez Vich ist erfahrene Prozessanwältin und führt regelmäßig streitige Erbverfahren auf den Balearen. Auch Verfahren vor deutschen Gerichten übernehmen wir, wenn spanisches Erbrecht anwendbar ist; für Gerichte erstellen wir zudem Gutachten zum spanischen Erbrecht.
Schicken Sie, was vorliegt: Testament, Sterbeurkunde, Escritura, Grundbuchauszug (nota simple), Steuerbescheide oder Schriftwechsel. Die wichtigsten Unterlagen sichten wir zur Vorbereitung der Erstberatung, ohne dass dafür eine erhöhte Vergütung anfällt. Fehlt etwas, sagen wir Ihnen Bescheid.
Ja. Wir beraten Privatleute, Stiftungen, Unternehmen und öffentliche Stellen. Beatriz Pila Martín unterstützt Unternehmen darüber hinaus bei der Buchführung.
Ihre Anfrage ist nicht mit Verpflichtungen verbunden — weder für Sie noch für uns. Nach Sichtung unterbreiten wir Ihnen gegebenenfalls einen Vorschlag für eine Vergütung.
Anschrift
WF Rechtsanwälte Mallorca
Plaça de la Porta Pintada, 1
E-07002 Palma de Mallorca
Telefon
Fax
+34 971 080334